SeminarinhaltIn der GOZ 2012 hat es besonders viele umfangreiche Änderungen bei der Berechnung der implantologischen Leistungen gegeben. Viele Berechnungsmuster von Einzelleistungen aus der GOÄ sind jetzt in der GOZ 2012 zusammengefasst worden. Durch diese Vereinfachung ist auch der Zugriff auf die GOÄ stark eingeschränkt worden. Die vielen neuen Leistungen, die geänderten Bestimmungen und Änderung im Paragraphenteil erfordern ein völliges Umdenken in der Berechnung der implantologischen Leistungen.
Die Implantologie ist zu einem integralen Bestandteil des zahnärztlichen Leistungsspektrums geworden. Für die Verwaltung ist die Abrechnung dieser Leistungen leider oft sehr komplex und mit viel Verwaltungsaufwand (insb. Schriftverkehr und Formularwesen) mit den Versicherungen verbunden. Das hier angebotene Seminar führt zu einem souveränen Umgang mit den einschlägigen Vorschriften der GKV und der PKV. Damit kann sich schließlich auch der wirtschaftliche Erfolg der zahnärztlichen Bemühungen einstellen.
Kursschwerpunkte
- Aufklärung und Beratung der Patienten (Aufklärungsbogen, Anamnese und die Einverständniserklärung)
- Umgang mit den privaten Versicherungsträgern (Auskunftsbegehren)
- Abweichende Vergütungsvereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2
- Patientenerklärung nach § 4 Abs.5 und § 7 Abs. 7
- Richtlinien des Bundesausschusses der Krankenkassen und der Zahnärzte zur Versorgung von Implantaten und Zahnersatz (Ausnahmeinindikationen)
- Implantologischen Leistungen GOZ 9000 bis 9170 und die Zuschläge
In diesem Kurs werden Abrechnungsbeispiele vorgestellt und praktische Übungen erarbeitet. Die Seminarteilnehmer benötigen die GOZ 2012 als Arbeitsunterlage.