Der Schutz Ihrer Patienten, Ihres Teams und Ihrer eigenen Gesundheit ist das oberste Gebot. Das Hygienemanagement ist ein zentrales Thema, das alle Arbeitsbereiche in jeder Zahnarztpraxis und in jedem zahntechnischen Labor betrifft, bei stetig steigenden Anforderungen.
Deshalb unterstützen wir Sie mit unserem Komplettangebot: Von der Planung und Einrichtung eines hygienekonformen Sterilisationsraumes über die Einführung eines Praxis-Hygienemanagements bis hin zu alltagserleichternden IT-Lösungen und der Validierung Ihrer Geräte – bei Plandent bekommen Sie alles aus einer Hand.
In unserem Online-Shop finden Sie außerdem ein umfassendes Produktangebot von namhaften Herstellern und Qualitätsmarken rund um das Thema Hygiene – alles, was Sie zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation benötigen.
Die Umsetzung und die Dokumentation der richtigen Praxishygiene sind sehr aufwendig und stellen viele Praxisteams schon aus zeitlichen Gründen vor große Herausforderungen. Neben dem praxisindividuellen Hygieneplan müssen diverse Arbeitsanweisungen und Risikobewertungen erstellt und formuliert werden. Der Aufwand ist immens und von vielen Praxen kaum zu meistern.
Unsere speziell ausgebildeten Hygienefachberater*innen unterstützen Sie bei der Umsetzung der Anforderungen, die sich aus dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), dem Infektionsschutzgesetz, den RKI-Richtlinien sowie den flankierenden Gesetzen und Verordnungen ergeben. Wir analysieren Ihre Praxis vor Ort und erstellen einen Fahrplan für Ihr individuelles Hygienemanagement.
Unsere Hygieneberatung schafft Sicherheit. Wir helfen Ihnen, wenn Sie
Bei einer Prozessvalidierung überprüft unser technischer Kundendienst den gesamten Aufbereitungsprozess von Medizinprodukten in Ihrer Zahnarztpraxis nach aktuellen Normen, Richtlinien und Herstellervorgaben. Und das ist auch gut so, denn nach MPBetreibV sind Sie als verantwortlicher Betreiber zur Prozessvalidierung verpflichtet und müssen bei einer Praxisbegehung mit empfindlichen Strafen rechnen, wenn die Validierung nicht erfolgt ist.
Ihre Aufbereitungsprozesse müssen Sie dabei nach vorgegebenen Intervallen oder nach Veränderung der Prozessparameter validieren lassen – wie z. B. beim Umbau des AEMP-Raumes oder einer Änderung der Reinigungschemie Ihres Thermodesinfektors.
Ob Sterilisatoren, Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (RDG), Siegelgeräte oder Aufbereitungsgeräte für Winkelstücke wie der DAC Universal – Entdecken Sie unsere Service-Varianten zu Validierung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen.
Bei der Erstvalidierung werden jeweils drei Prüfläufe durchgeführt. Bei einer Revalidierung je ein Prüflauf.
Wir ermöglichen auch kurzfristige Termine für Ihre Prozessvalidierung. Für eine Terminabsprache und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Wir helfen Ihnen dabei, dass Ihre Zahnarztpraxis die geltenden Anforderungen an Reinigung, Desinfektion und Sterilisation erfüllt.
Ständig steigende Hygieneanforderungen bedeuten für Sie immer mehr Organisationsaufwand und damit auch steigende Kosten. Halten Sie den Aufwand klein und verlassen Sie sich auf unsere Hygienesoftware my:MPG. Alle Abläufe und die dazugehörigen Dokumentationen in my:MPG entsprechen immer den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Jetzt neu – my:MPG Klinik
Unsere neue zusätzliche Software – my:MPG Klinik: die automatisierte Hygiene Dokumentations-Software für detaillierte Prozessaufzeichnungen. Während in der my:MPG der Vorteil der komplexen, aber optimierten Dokumentation der Aufbereitungskette dominiert, sind in my:MPG Klinik die Anforderungen großer Unternehmen und Kliniken berücksichtigt worden. Mitarbeiterwechsel und Detailaufzeichnungen sind hier jederzeit optimiert möglich. Durch die neue weitere Version finden Sie die perfekte Software für Ihre Anforderungen. Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen.
Speziell ausgebildete Hygienefachberater/-innen unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der Anforderungen, die sich aus dem Medizinproduktegesetz, dem Infektionsschutzgesetz, den RKI-Richtlinien sowie den flankierenden Gesetzen und Verordnungen ergeben.