Schritt 8: Lagerung

Rekontamination ausschließen

Die Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten organisieren Sie so, dass eine Rekontamination ausgeschlossen werden kann. Folgendes ist daher besonders wichtig:

  • trockene Lagerung gegen das Aufweichen der Verpackung
  • staubgeschützte Lagerung gegen eine oberflächliche Kontamination
  • lichtgeschützte Lagerung gegen ein vorzeitiges Altern der Verpackung

Außerdem sollten Sie in der Lage sein, zielgerichtet nach einem Produkt zu greifen. „Wühlkisten“ gefährden die Sterilität durch eine mögliche Verunreinigung oder Beschädigung der Verpackung.

Maximale Lagerdauer

Die maximal zulässige Lagerfrist legt der Zahnarzt/die Zahnärztin fest auf Basis einer Risikobewertung, die die Verpackung und Lagerung berücksichtigt. Eine rechtlich verbindliche Regelung gibt es hier aktuell nicht. Als Hinweis und Grundlage kann die bisherige Regelung herangezogen werden:

Empfohlene Lagerdauer für sterile Medizinprodukte (in Anlehnung an DIN 58953-8:2010) bei Sterilbarrieresystemen:

  • Die ungeschützte Lagerung z. B. in Regalen in Räumen, die nicht den oben genannten Kriterien entsprechen, dient der Bereitstellung zum alsbaldigen Gebrauch innerhalb von maximal zwei Tagen. Sie ist als Lagerungsart jedoch zu vermeiden!
  • Die geschützte Lagerung hält sechs Monate vor, jedoch nicht über die Produkthaltbarkeit hinaus. Sollte eine längere Lagerfrist erforderlich sein, kann eine Schutzverpackung eingesetzt werden.
Achtung! Die gelagerten Medizinprodukte sollten regelmäßig überprüft und ggf. neu aufbereitet werden.
Cleveres Lagersystem in der Zahnarztpraxis Kohnke

Lagerungssysteme mit Schubladen wie in der Praxis von Dr. Sabrina Kohnke sorgen dafür, dass Instrumente schnell griffbereit sind.