Die Aufbereitung in einer Zahnarztpraxis ist eine komplexe Angelegenheit. Ebenso komplex sind die Vorgaben für den Sterilisationsraum, in dem die Medizinprodukte aufbereitet werden.
Worauf Sie bei der Planung des Steriraums achten sollten, um in Sachen Hygiene auf der sicheren Seite zu sein, verraten wir hier:
Die Medizinprodukte in einer Zahnarztpraxis müssen aufbereitet werden. Die Instrumentenaufbereitung kann entweder in der Zahnarztpraxis erfolgen oder an einen externen Dienstleister oder Service ausgelagert werden. Erfolgt die Aufbereitung der Medizinprodukte in der Zahnarztpraxis, so ist dafür bei Neu-, Zu- und Umbauten – und möglichst auch in bestehenden Praxen – ein eigener Raum nötig.
Eine der wichtigsten Vorgaben für den Steriraum in einer Zahnarztpraxis ist die Trennung von reinem und unreinem Bereich.
Eine der wichtigsten Vorgaben für den Steriraum in einer Zahnarztpraxis ist die nachvollziehbare Trennung von reinem und unreinem Bereich, sprich aufbereiteten und kontaminierten Instrumenten. Die Arbeitsflächen sollen eine logische Arbeitsfolge ermöglichen und eine Rekontamination bereits aufbereiteter Medizinprodukte verhindern. Fußböden, Wand- und Arbeitsflächen müssen fugenfrei, desinfektionsmittelbeständig und abwischbar sein.
Ein AEMP als Dauerarbeitsplatz sollte eine direkte Sichtverbindung nach außen haben. Manchmal muss dieser aber als innenliegender Raum geplant werden, dann sollte man dies mit der Gewerbeaufsicht abstimmen. Mit Oberlichtern oder einer Glastüre kann Tageslicht in den Raum gelangen. Ebenso ist eine Belüftung vorgeschrieben. Erfolgt die Belüftung über ein Fenster, so ist ein Insektenschutz erforderlich.
Wichtig ist auch eine gute Beleuchtung im Aufbereitungsraum, um eine visuelle Kontrolle der aufbereiteten Medizinprodukte sicherstellen zu können.
Für die visuelle Kontrolle der aufbereiteten Medizinprodukte ist eine gute Beleuchtung nötig.
Bei der Planung der AEMP gibt es klare Vorgaben. Die RKI-Richtlinie schreibt unter anderem vor, dass eine nachvollziehbare Trennung von rein und unrein erfolgen muss. Im unreinen Bereich werden kontaminierte Medizinprodukte angeliefert, vorgereinigt und desinfiziert. Der reine Bereich dient der Kontrolle durch Sichtprüfung auf Sauberkeit, der Funktionsprüfung, der Verpackung der gereinigten und desinfizierten Medizinprodukte sowie der weiteren Sterilisation. So wird ein logischer Ablauf der Aufbereitungstätigkeiten ermöglicht.
Reiner und unreiner Bereich des Aufbereitungsraums einer Zahnarztpraxis sind voneinander zu trennen. Bei der räumlichen Trennung kann die Aufbereitung fortlaufend, z. B. von rechts/unrein zu links/rein oder auf gegenüberliegenden Seiten durchgeführt werden. Die räumliche Trennung hat den Vorteil, dass zeitsparend gearbeitet werden kann. Die räumliche Trennung kann durch Farbstreifen, Lichtwechsel, oder unterschiedliche Spritzschutzdekore visualisiert werden.
Räumliche Trennung von rein und unrein mit fortlaufender Aufbereitung.
Reiner und unreiner Bereich auf einer Seite: Ein Spritzschutz kann eine Kontamination im Übergangsbereich verhindern.
Im Sterilisationsraum werden folgende Anschlüsse benötigt: